AGB

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle Trainings, Workshops oder sonstigen Leistungen (auch virtuell oder online) von Niederholz & Partner, gelten ergänzend zu den jeweiligen Vereinbarungen und Rahmenverträgen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartei / des Kunden werden nur dann und insoweit zum Bestand, wenn Niederholz & Partner ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und Niederholz & Partner  dem nicht ausdrücklich widerspricht.

  2. Die AGB bestehen aus den Allgemeinen Bestimmungen (I.) sowie den Besonderen Bestimmungen (II.) für offene Trainings- und Sonderveranstaltungen von Niederholz & Partner.

§ 2 Allgemeines

  1. Niederholz & Partner richtet sich mit den Angeboten ausdrücklich nicht an Verbraucher i. S. d. § 13 BGB. Diese AGB gelten folglich nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Niederholz & Partner kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde die Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z.B. durch Angabe der USt-IdNr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Durch den Vertragsabschluss bestätigt der Kunde, dass er die von Niederholz & Partner zu erbringende Dienstleistung / die von N&P erstellte Unterlage für seine unternehmerische, gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit beauftragt bzw. erwirbt.

  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.

  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kunden und Niederholz & Partner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten ist Hamburg. Niederholz & Partner ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 3 Leistungen von Niederholz & Partner

  1. Niederholz & Partner erbringt Dienstleistungen im Rahmen der unabhängigen und weisungsfreien Beratung u.a. in den Themenfeldern Personal- und Organisationsentwicklung.

  2. Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über Umsetzung, Zeitpunkt, Art und Umfang der von Niederholz & Partner empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Niederholz & Partner solche Maßnahmen in Abstimmung mit dem Kunden begleitet.

  3. Der konkrete Inhalt und Umfang von Niederholz & Partner zu erbringenden Leistungen, richtet sich nach dem schriftlich erteilten Auftrag und Angebot. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, wird Niederholz & Partner den Kunden hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Kunde die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit ausdrücklich anfordert oder aber widerspruchslos entgegennimmt.

  4. Die gebuchte Leistung ist nicht an eine konkrete personelle Betreuung gebunden. Niederholz & Partner behält sich vor, die für Trainings, Workshops oder sonstigen Leistungen eingesetzten Berater:innen oder Trainer:innen nach- oder umzubesetzen. Kommt es zu einer Nach- oder Umbesetzung, erfolgt dies ausschließlich durch vergleichbar qualifiziertes Personal von Niederholz & Partner. Dem Kunden entstehen daraus keine Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.

  5. Im Falle der Erkrankung oder sonstigen von Niederholz & Partner nicht zu vertretenden Verhinderung eines / einer Berater:in, werden i. d. R. die Termine von anderen Beratenden/Trainierenden durchgeführt. Sollte ein Termin abgesagt oder verschoben werden müssen, wird Niederholz & Partner den Kunden unverzüglich informieren. Niederholz & Partner ist dazu berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden einzelne gebuchte Termine zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. 

  6. Wenn sich aufgrund des Verhaltens des Kunden während des Trainings, dem Workshop oder der sonstigen Leistung von Niederholz & Partner zeigt, dass die Durchführung der Maßnahme für ihn/sie ungeeignet ist oder er den Fortgang des Trainings, des Workshops oder der sonstigen Leistung von Niederholz & Partner behindert, behält sich Niederholz & Partner vor, die Teilnahme des Kunden als beendet zu erklären.

  7. Niederholz & Partner legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen ist Niederholz & Partner nicht verpflichtet. 

§ 4 Einräumung von Nutzungsrechten

  1. Die dem Kunden ausgehändigten schriftlichen Ausarbeitungen, Grafiken oder sonstigen Unterlagen von Niederholz & Partner (Arbeitsunterlagen) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der Kunde an ihnen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene Zwecke zu nutzen. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, die Dokumente im Internet oder in anderen öffentlich oder unternehmensweit zugänglichen Medien einsetzen.

  2. Die Weitergabe oder Präsentation der Arbeitsunterlagen an bzw. gegenüber Dritten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Niederholz & Partner. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung der Tätigkeit von Niederholz & Partner für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

  3. Soweit Niederholz & Partner es dem jeweiligen Kunden gestattet, die Arbeitsunterlagen im geschäftlichen Bereich innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, ist der Kunde berechtigt, die erhaltenen Dateien auf seinem Rechner zu speichern und auszudrucken. Das eingeräumte Nutzungsrecht erlaubt es dem Kunden nicht, ohne Zustimmung von Niederholz & Partner, die Dokumente in unveränderter oder veränderter Form an unternehmensfremde Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weiterzugeben.

  4. Der Kunde ist im Falle der vorgenannten geschäftlichen Nutzung von Unterlagen oder Dateien innerhalb seines Unternehmens verpflichtet, die Urheberschaft von Niederholz & Partner (Copyright) auf allen (auch bearbeiteten oder reproduzierten) Unterlagen und Dateien kenntlich zu machen.

§ 5 Beauftragung, Feststellung der Auftragsbeendigung

  1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise, die Form der Arbeitsergebnisse sowie die Vergütung werden durch schriftliche Angebote zwischen Niederholz & Partner und dem Kunden festgelegt. Der Auftrag kommt mit Bestätigung dieser Angebote zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Form der Arbeitsergebnisse bedürfen einer schriftlichen oder textförmlichen Vereinbarung. Ein Auftrag kommt auch zustande durch Beauftragung in Textform oder Inanspruchnahme von Leistungen.

  2. Die Leistungen von Niederholz & Partner sind erbracht, wenn die erforderlichen Klärungen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Kunden zur Verfügung gestellt worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann der Kunde die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umsetzt, es sei denn, Niederholz & Partner begleitet auch die Umsetzung. Diese weitere Leistung ist erbracht, wenn die im Rahmen der Umsetzung vereinbarten Trainings oder Maßnahmen durchgeführt wurden.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von Niederholz & Partner in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde auf eigene Kosten alle Voraussetzungen im Bereich seiner Einflusssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind und stellt die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, inhaltlich zutreffend und rechtzeitig zur Verfügung. 

  2. Erbringt der Kunde nach Aufforderung durch Niederholz & Partner die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Niederholz & Partner nach vorheriger schriftlicher Ankündigung berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Auftrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Niederholz & Partner dem Auftraggebenden entweder die bis zum Kündigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten oder aber stattdessen die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich der durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.

  3. Die von Niederholz & Partner bei der Durchführung der Trainings- oder Sonderveranstaltungen eingesetzten Trainer:innen handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen von Niederholz & Partner. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainer:innen ausschließlich über Niederholz & Partner abzuwickeln. Bei einem Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung hat der Kunde den daraus entstandenen Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns zu ersetzen.

§ 7 Pflichten von Niederholz & Partner

  1. Niederholz & Partner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Niederholz & Partner, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

  2. Niederholz & Partner ist verpflichtet, auf Wunsch des Kunden von ihren Mitarbeitenden oder Erfüllungsgehilfen eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen.

§ 8 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.

  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, 20 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Niederholz & Partner nach den gesetzlichen Bestimmungen Schadensersatz verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.

  3. Niederholz & Partner stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Niederholz & Partner darf die Rechnung auch als PDF-Datei per E-Mail übermitteln.

  4. Niederholz & Partner ist berechtigt, über die im jeweiligen Auftragsverhältnis festgelegten Leistungen nach Abschluss der Tätigkeit sowie nach angefallenem Aufwand auch über Teilleistungen abzurechnen oder Abschlags- bzw. Vorschusszahlungen zu verlangen.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Das Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung steht dem Kunden nur zu, wenn die Gegenansprüche seitens Niederholz & Partner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde grundsätzlich nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Haftung

  1. Niederholz & Partner haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist je Schadensfall begrenzt. Die Höchstsatzleistung des Versicherers beträgt bei Sachschäden 1.000.000 EUR, bei Personenschäden 2.000.000 EUR und bei Vermögensschaden 100.000 EUR. 

  2. Eine Haftung für Lizenzprodukte Dritter ist ausgeschlossen. Niederholz & Partner haftet nicht für Folgen inhaltlicher Entscheidungen und gegenüber Forderungen von Dritten, die aufgrund des gemeinsam getragenen Prozesses/Maßnahme entstehen. 

  3. Niederholz & Partner haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Niederholz & Partner, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Niederholz & Partner bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten.

  4. Die sich aus Abs. 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden Niederholz & Partner nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

  5. Der Anspruch des Kunden auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern er nicht vom Kunden gegenüber Niederholz & Partner innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung über die haftungsbegründenden Umstände wenigstens dem Grunde nach geltend gemacht wird. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Niederholz & Partner oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. 

§ 11 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Niederholz & Partner auf Datenträger verarbeitet werden. Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner Personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Verarbeitung der Personen bezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der. Des Bundesdatenschutzgesetzes (BD SG) und des Datenschutzverordnung (DSGVO).

  2. Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie der damit verbundenen Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter https://www.niederholz-partner.de/datenschutz abgerufen und ausgedruckt und durch E-Mail an office(at)niederholz-partner.de in schriftlicher Form angefordert werden kann.

 

II. Besondere Bestimmungen für offene Trainings- und Sonderveranstaltungen

§ 12 Buchung von offenen Trainings- und Sonderveranstaltungen

  1. Alle Buchungen zu offenen Veranstaltungen von Niederholz & Partner, über www.niederholz-partner.de, E-Mail oder über Homepage stellen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. 

  2. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande. Niederholz & Partner ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

  3. Im Anschluss an die Buchungsbestätigung wird die Teilnahmegebühren in Rechnung gestellt, spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Diese ist sofort nach Erhalt der Rechnung, jedenfalls vor Beginn der Veranstaltung zur Zahlung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt ist Niederholzen & Partner berechtigt, die Teilnahme zu verweigern.

  4. Für die Teilnahme an offenen Trainings- und Sonderveranstaltungen von Niederholz & Partner gelten die in den Flyern oder im Anmeldeformular angegebenen netto Preise.

  5. Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen, die Trainingsunterlagen in Deutsch sowie die Verpflegung mit Kaffee, Tee und Kaltgetränken sowie das Mittagessen.  

  6. Die Teilnehmenden erhalten eine schriftliche Teilnahmebestätigung. 

  7. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr. Wird eine mehrtägige Veranstaltung abgebrochen, besteht kein Anspruch auf eine Minderung der Teilnahmegebühr.

 

§ 13 Durchführung von Trainings- und Sonderveranstaltungen, Absage und Ausfall, rechtliche Hinweise

  1. Teilnehmende können ihre Teilnahme an Trainings- oder Sonderveranstaltungen vor dem Veranstaltungsbeginn schriftlich wie folgt stornieren:

    -Bis zu vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung ist die Stornierung kostenfrei. Gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet.
    -Danach beträgt die Stornierungsgebühr 10 % der Teilnahmegebühr. Gezahlte Teilnahmegebühren werden anteilig erstattet.
    -Ab vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die vollständige Teilnahmegebühr als Stornierungsgebühr fällig. 

  2. Eine Anmeldung von Einzelveranstaltungen kann jederzeit auf andere Personen kostenfrei übertragen werden. Wurde die Teilnahmegebühr bereits entrichtet, besteht kein Anspruch auf Rückabwicklung.

  3. Kann ein Teilnehmender krankheitsbedingt an einer Trainings- oder Sonderveranstaltung nicht teilnehmen und weist er/sie/es dies durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nach, so besteht das Recht zur kostenfreien Umbuchung zu einem der nächsten freien und verfügbaren Termine.

  4. Der Veranstaltungsort ist in der Bestätigungsmail angegeben. Verlegungen des Veranstaltungsortes oder Änderungen in der Trainer:innenbesetzung sind vorbehalten. Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt die Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen.

  5. Niederholz & Partner behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Niederholz & Partner wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung wird Niederholz & Partner die Teilnehmenden unverzüglich informieren; weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Die Teilnahmegebühr wird erstattet.

  6. Die Veranstaltungen von Niederholz & Partner stellen keine Leistungen im medizinischen oder naturheilkundlichen Sinne dar, sondern dienen alleine der Persönlichkeitsentwicklung des Teilnehmenden. Für einen körperlich und geistig normal gesunden Menschen stellt die Teilnahme an Veranstaltungen von Niederholz & Partner kein Gesundheitsrisiko dar. Gleichwohl wird von einer Teilnahme abgeraten bei schweren akuten körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen/Erkrankungen oder bei akutem Medikamenten-, Drogen- oder Alkoholeinfluss. Jeder Teilnehmende trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

§ 14 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei Niederholz & Partner. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch Niederholz & Partner darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrags oder dieser Vertragsbedingung rechtsunwirksam sein oder werden, berührte die die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrags sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine rechtswidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragslegung zu schließen ist.